Eviktion — Eviktion, s. Entwährung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eviktion — Als Eviktion (lateinisch evincere: „völlig besiegen“, im schweizerischen Sprachgebrauch auch Entwehrung oder Entwährung[1]) im Zivilrecht ist die Durchsetzung eines Herausgabe oder Abtretungsanspruchs durch eine Person, die ein besseres… … Deutsch Wikipedia
Eviktion — Evik|ti|on 〈[ vik ] f. 20〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [<lat. evictio „Sicherstellung“] * * * Eviktion [lateinisch, zu evincere »gänzlich besiegen«] die, / en, Entwehrung, die Entziehung einer Sache durch richterliches Urteil, weil… … Universal-Lexikon
Eviktion — E|vik|ti|on 〈[ vik ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [Etym.: <lat. evictio »Sicherstellung«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Eviktion — Evik|ti|on [...v...] die; , en <aus gleichbed. spätlat. evictio, eigtl. »völlige Besiegung«, zu evictus, Part. Perf. von lat. evincere, vgl. ↑evinzieren> Entziehung eines Besitzes durch richterliches Urteil, weil ein anderer ein größeres… … Das große Fremdwörterbuch
Entwährung — bedeutet: Demonetisierung, die Aufhebung der Gültigkeit einer Währung als Zahlungsmittel Eviktion, die gerichtliche Durchsetzung von Eigentümerinteressen Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer m … Deutsch Wikipedia
Exekution (gerichtliche Pfändung) — Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung. Hierzu kommt es beispielsweise im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage. Bei einer Exekution führt ein… … Deutsch Wikipedia
ЭВИКЦИЯ — (лат.). Возвращение собственности при помощи суда. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. эвикция (лат. evictio взыскание по суду своей собственности) юр. лишение владения, изъятие вещи на законной… … Словарь иностранных слов русского языка
Entwährung [1] — Entwährung (Eviktion, lat. evictio), Besitzentziehung, namentlich Entziehung einer Sache, die man durch ein Rechtsgeschäft erworben hat, seitens eines besser Berechtigten auf Grund richterlichen Urteils. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 433)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Evinzībel — (lat.), erweislich, überführbar; zur Eviktion oder Entwährung (s.d.) geeignet … Meyers Großes Konversations-Lexikon